AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der MEGAROM GmbH
1.2. Für den Geschäftsverkehr mit Megarom gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr aller Kunden mit Megarom verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde im Zusammenhang der Bestellung auf solche hinweist.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle soll diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Ziel der Parteien am nächsten kommt.
1.4. Megarom behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils aktuellen AGB der Megarom können im Internet unter www.Megarom.ch eingesehen werden.
2.2. Die von Megarom angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten.
2.3. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Lieferverzögerungen, z.B. infolge von Nachschubproblemen beim Hersteller.
2.4. Sollte sich eine Lieferung über einen von Megarom ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Zusatzfrist von mindestens drei Wochen Megarom in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Megarom haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine grobfahrlässige Vertragsverletzung von Megarom zurückzuführen ist.
2.5. Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen Megarom zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
2.6. Megarom wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
4.2. Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Erfassung der Bestellung durch Megarom berechnet. Erhöhen sich die Bezugspreise für Megarom, nachdem der Kunde bei Megarom Produkte bestellt hat, berechtigt dies Megarom, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend anzupassen.
5.2. Versteckte Mängel sind sofort nach der Entdeckung zu rügen.
5.3. Mängel nach Ziff. 5.1 und 5.2 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Ziff. 5.4 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.
5.4. Im Gewährleistungsfall ist Megarom nach ihrer Wahl berechtigt: – gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern, – den Kaufpreis zurückzuerstatten – oder unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten.
5.5. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlöschen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.
6.2. Megarom kann einen Verzugszins in Höhe von 7% geltend machen.
6.3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Megarom ohne besondere Androhung berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen von der vollständigen Bezahlung offener Rechnungen und, nach Ihrem Ermessen, auch von Vorauszahlungen oder anderer Sicherheiten abhängig zu machen.
6.4. Insbesondere ist Megarom berechtigt, den Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens geltend zu machen.
6.5. Megarom kann für eine Mahnung eine Umtriebs Entschädigung von CHF 50.- verlangen.
6.6. Alle Forderungen von Megarom, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn
6.6.1. (a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder
6.6.2. (b) auf Verlangen von Megarom nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel von Megarom an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden.
8.2. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von Megarom gelieferten Produkte in Stand zu halten, sorgfältig zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.
9.2. Für Beschaffungsprodukte, geöffnete Software und Ausverkaufs Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.
9.3. Megarom behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.
9.4. Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden von Megarom veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Megarom behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
10.2. Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich Megarom vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend Megarom bekannt zu geben.
11.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein verbleiben.
11.3. Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung Megarom schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt: a) unzulängliche Wartung; b) Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften; c) zweckwidrige Benutzung der Produkte; d) Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör; e) natürliche Abnutzung; f) Transport, unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung; g) Modifikationen oder Reparaturversuche; h) äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von Megarom noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind.
11.4. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
11.5. In jedem Falle hält sich der Kunde an die von Megarom bzw. vom jeweiligen Hersteller / Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.
12.2. Jede weitergehende Haftung von Megarom, deren Hilfspersonen und der von Megarom beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
12.3. Megarom verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.
15.2. Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.
19.2. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Liestal BL